Nur für’s Protokoll
Im letzten Schreiben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stand übrigens im PS noch folgendes:
Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind uns Änderungen in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen. Dafür haben Sie bei Antragsstellung unterschrieben. Insbesondere sind mitzuteilen Ehescheidung, Getrenntlebend, Eheschließung, Geburt eines Kindes, Tod eines Familienangehörigen, Verurteilung zu einer Geld- und Freiheitsstrafe, eingeleitete oder laufende Ermittlungsverfahren, Verlust des Arbeitsplatzes, Schulabbruch, Bezug öffentlicher Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes oder sonstige wesentliche Änderungen in Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen.
Klingt fast wie ’ne Drohung, oder?
Eheschließung und Co., Kinder, Straftaten, Verlust des Arbeitsplatztes – das kann ich alles verstehen. Aber was ich nicht verstehe: Tod eines Familienangehörigen? Was soll das? Oder ist das einfach nicht genau genug spezifiziert? Vielleicht meinen sie ja in Wirklichkeit „Tod eines miteinzubürgernden Familienangehörigen“. Und wie soll ich das mit den wesentlichen Änderungen verstehen? Wenn ich befördert werde und das Achtfache verdiene, muss ich das anzeigen? Wozu? Reicht es nicht, dass ich schon belegt habe, dass ich selbst für mich sorgen kann und steuern zahle? Vielleicht werde ich schneller eingebürgert, wenn ich mehr verdiene, weil ich mehr steuern zahle? Naja. Haarspalterei.
Wichtig ist, dass es weiter geht. Mal sehen, wann ich zum BewerbungsGespräch eingeladen werde. Ob es gut ist, wenn ich in Lederhose und Haferlschuhen erscheine?
Servus