Guess who’s back
Ok. Wow. Ist schon eine echt lange Weile her, seit meinem letzten Beitrag. Sorry dafür.
Aber so ist das halt. Um es vorweg zu nehmen: Nein, ich bin noch nicht eingebürgert. Und nein, ich hab’s mir auch nicht anders überlegt!
Da das Thema heute aber aktueller denn je ist, mach ich mich wieder an die Arbeit.
Also weitergeht’s. Heute möchte ich mal etwas zu den Voraussetzungen für eine Einbürgerung sagen:
1. Inlandsaufenthalt (grundsätzlich 8 Jahre)
dieser kann verkürzt werden:
- auf 7 Jahre bei erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs
- auf 6 Jahre bei Asylberechtigten, ausländischen Flüchtlingen, Staatenlosen
- auf 4 Jahre bei miteinzubürgernden Ehegatten, wenn die Ehe seit 2 Jahren besteht
- auf 3 Jahre bei miteinzubürgernden Kindern unter 16 Jahren
- auf 3 Jahre bei Ehegatten oder Lebenspartner Deutscher, wenn die Ehe/Lebenspartnerschaft seit 2 Jahren besteht
Ok. ich bin schon seit einer Weile hier – sollte also kein Problem sein.
2. ausreichende Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
diese sind in der Regel nachgewiesen, wenn der Einbürgerungsbewerber:
- eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses nach §17 Abs. 2 IntV vom BAMF erhalten hat,
- das Zertifikat Deutsch (B 1 GER) oder ein gleichwertiges oder höherwertiges Sprachdiplom erworben hat,
- vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse) besucht hat,
- einen Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertigen deutschen Schulabschluss erworben hat,
- in die zehnte Klasse eine weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) versetzt worden ist oder
- ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Puh. Das ist schon etwas anspruchsvoller, aber ich denke, dass ich da mithalten kann.
3. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Diese werden durch einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bei den Volkshochschulen nachgewiesen.
Der Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse ist bereits erbracht durch einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder durch einen vergleichenbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule – oder durch ein Studium an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts-, Politik-, und Verwaltungswissenschaft. Der Nachweis ist nicht erbracht, bei einem rein naturwissenschaftlichen Studiengang!
Das ist also der Teil, wo der Einbürgerungstest ins Spiel kommt. Ich hatte mich schon mental darauf vorbereitet und sogar schon online die Fragen angeschaut. BTW: Wen’s interessiert: Hier kann man sich die Fragen anschauen und den Test üben. Schaut doch mal rein. Ist sicher etwas anders, als ihr es erwartet habt. 😉
Sieht also alles so aus, als ob das für mich kein Problem werden sollte.
Mal abwarten. Bis dann! 🙂