• 5. Verfolgung oder Unterstützung von extremistischen Bestrebungen | deep-dive

     

    Unterstützung oder Verfolgung von extremistischen Bestrebungen ist auf vielfältige Weise möglich. Grundsätzlich gehört jede Aktivität dazu, die für die Bestrebung und ihre Ziele objektiv nützlich ist. Danach kommen insbesondere in Betracht:

    • Funktionärstätigkeit in einer Organisation, die extremistische Bestrebungen verfolgt oder die von einer Organisation gesteuert wird, die entsprechende Bestrebungen verfolgt,
    • aktive Mitgliedschaft in einer Organisation, die entsprechende Bestrebungen verfolgt;
    • eigene extremistische Handlungen außerhalb von solchen

     

    Unter einer „Organisation“ ist jeder Personenzusammenschluss zu verstehen. Es muss sich weder um einen Verein im Rechtssinne, noch um förmliche Mitgliedschaften handeln. Auch ein religiöser Zusammenschluss (z.B. Moschee-.,Ver­ ein“) kann eine Organisation darstellen. .,Eigene Handlungen“ können z.B. die Teilnahme an Demonstrationen oder Spenden (auch Spendensammlungen)  zugunsten der genannten Organisationen darstellen.

     

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