
2. Loyalitätserklärung | deep-dive
Jaja… Sie müssen wahrheitsgemäß erklären, dass Sie keine extremistischen Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder dies früher getan haben; andernfalls müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie sich von diesen Bestrebungen abgewandt haben.
Ich kann das ganze inzwischen schon auswendig 🙂
Was genau sind denn aber nun wirklich extremistische Bestrebungen? Ihr wisst es auch noch nicht zu 100%? Dafür hat mein Merkblatt nochmal eine weitere Seite mit Erklärungen:
(Extremistische) Bestrebungen, sind politisch bestimmte Verhaltensweisen, die auf ein bestimmtes Ziel, wie etwas die Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, gerichtet sind. Einbürgerungsschädlich ist die Verfolgung oder Unterstützung von Bestrebungen gegen folgende besonders geschützte Rechtsgüter:
1. Freiheitliche demokratische Grundordnung
Mit Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind Ziele und Aktivitäten gemeint, die den Kern der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland beschädigen oder die Verfassung insgesamt beseitigen wollen.
2. Bestand des Bundes oder eines Landes
Aktivitäten gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes liegen dann vor, wenn die staatliche Einheit beseitigt werden oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abgetrennt werden soll.
3. Sicherheit des Bundes oder eines Landes
Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes liegen dann vor, wenn die Funktionsfähigkeit des Bundes oder eines Landes beeinträchtigt werden soll.
4. Schutz vor Amtsführung der Verfassungsorgane oder ihrer Mitglieder
Bestrebungen, die die Nötigung von Verfassungsorganen, z.B. des Bundespräsidenten, zum Ziel haben, fallen unter die Fallgruppe des Schutzes der Amtsführung der Verfassungsorgane.
5. Gefährdung der auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland
Die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland sind berührt, wenn von deutschem Boden zur Durchsetzung religiöser, politischer oder sonstiger Ziele Bestrebungen ausgehen, die gewaltsam die politischen Verhältnisse in einem ausländischen Staat verändern wollen oder die gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind. Dadurch kann das friedliche Zusammenleben der Bundesrepublik mit einem anderen Staat oder das Verhältnis zu dessen Regierung beeinträchtigt werden. Die Gewalt muss nicht in Deutschland stattfinden, es können her auch „nur“ die entsprechenden Vorbereitungen getroffen werden, um im Ausland gegen Nichtdeutsche gewaltsam vorzugehen. So reicht es aus, wenn eine politische Exilorganisation im Ausland Gewalt anwendet und in Deutschland durch Spenden, organisatorisch oder durch eine länger währende passive Teilnahme an Veranstaltungen unterstützt wird.
Lest euch Punkt 5 lieber nochmal durch. Alle Verschwörungstheoretiker werden an diesem Absatz sicherlich gefallen finden…
Foto: Ralf Kellershohn