1. Die freiheitliche demokratische Grundordnung | deep-dive
Falls ihr euch noch nicht sicher seid, werde ich in den nächsten Tagen die Details etwas näher erläutern. Heute beginnen wir mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung:
Die im Grundgesetz verankerte freiheitliche demokratische Grundordnung ist die Grundlage für das friedliche Zusammenleben der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Sie beschreibt eine Staatsform, die keine Gewalt- und Willkürherrschaft kennt; sie ist eine rechtsstaatliche Ordnung auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit, die den Schutz der Menschenwürde, der Freiheit und Gleichheit als oberste Ziele anerkennt.
Zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählen:
- Demokratie und Volkssouveränität: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird durch Abstimmungen, allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen und durch besondere Organe der Gesetzgebung (Parlamente), der Rechtsprechung (Gerichte) und Verwaltung (Behörden) ausgeübt.
- Rechtsstaatlichkeit: Die Parlamente sind an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden, Gerichte und Behörden an Recht und Gesetz.
- Recht auf eine parlamentarische Opposition: Die in den Parlamenten vertretenen Parteien, die nicht an der Regierung beteiligt sind, stellen die Opposition dar; sie bildet das politische Gegengewicht zur Regierung und hat die Aufgabe, sie zu kontrollieren.
- Verantwortlichkeit und Ablösbarkeit der Regierung: Die Regierung ist dem Parlament für ihre Tätigkeit rechenschaftspflichtig und verantwortlich; sie kann durch das Parlament abgelöst werden.
- Unabhängigkeit der Gerichte: Die Gerichte sind unabhängig.
Jeder darf das kochen und essen, was er möchte.Sie können von Regierungen oder Parlamenten nicht konrolliert werden. Die Richterinnen und Richter sind nur dem Gesetz und ihrem Gewissen bei der Rechtsanwendung verpflichtet. - Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft: Gewalt und Willkür sind der freiheitlichen demokratischen Grundordnung fremd. Dort, wo ausnahmsweise Gewalt angewendet werden muss, ist dies durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips angeordnet und staatlichen Organen vorbehalten.
- Menschenrechte, wie sie im Grundgesetz und der Verfassung des Landes Baden-Württemberg konkretisiert sind: Die Achtung vor dem Menschenrechten ist ein Stützpfeiler der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Dazu gehört vor allem das Recht der Persönlichkeit auf Leben und Entfaltung.
Kommt euch irgendetwas unbekannt vor? Hoffentlich nicht! 🙂
Nächstes Mal lernen wir etwas darüber, inwiefern extremistische Bestrebungen gegen diese Prinzipien verstoßen…
1 Comment
Guten Abend
ich möchte sie fragen ob man eigene Sätze schreiben soll oder muss man das alles auswendig lernen ,können sie mir bitte ein Beispiel machen ,
mit( die freiheitliche demokratische Grundordnung ) Wie ich des formulieren soll.
Würde mich auf ihre Antwort und Hilfe freuen
lg riwan